Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Im Jahr 1998 wurde die “Verordnung über
Sicherheits- und Gesundheitsschutz auf Baustellen” - Kurz:
Baustellenverordnung in deutsches Recht umgesetzt. Die
Baustellenverordnung schreibt vor, dass ein Bauherr für
sein
Bauvorhaben - bei dem voraussichtlich mehrere Gewerke vor Ort sein
werden - einen geeigneten Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator
(SiGeKo) zu bestellen hat. Die Bestellung eines solchen Koordinators ist
gesetzlich vorgeschrieben:
- bei Baumaßnahmen, die länger als 30 Arbeitstage andauern und bei denen mehr als 20 Beschäftigte vor Ort tätig werden.
Unsere Leistungen:
Analyse des Vorhabens bezüglich Sicherheitsrisiken und Gesundheitsschutzaspekten
Ausarbeitung eines baustellenbezogenen SiGe-Planes
Erarbeitung der Baustellenverordnung
Zusammenstellen der Unterlagen gem. § 3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellVO
Begleitung des Vorhabens und Durchsetzung der SiGe-Maßnahmen
Erstellen der Vorankündigung, Aktualisierung der Vorankündigung
Mitwirkung bei der Abstimmung und Information mit beteiligten Behörden und Institutionen, Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsamt
Überprüfung der festgeschriebenen Maßnahmen des SiGe-Planes
Herr Karsten Tölle hat im Rahmen einer Weiterbildung der Architektenkammer Thüringen und der Ingenieurkammer Thüringen die speziellen Koordinatorenkenntnisse für die Ausführung von SIGEKO-Leistungen nach Anhang B RAB 30” erworben und ist somit geeigneter SiGe-Koordinator.
Dipl.-Ing. Karsten Tölle (karsten.toelle@toelle.info)