Brandschutz
Die Generalklausel der Thüringer Bauordnung, Paragraph 3 (Fassung 2004) sagt: “...Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit oder die natürlichen Lebensgrundlagen, nicht gefährdet werden...”
Im
schlimmsten Fall - bei einem Brand - muss das Retten der Bewohner und
Nutzer möglich sein. Der Brandschutz nimmt einen immer größer werdenden
Teil im Planeralltag ein. Zu unseren Aufgaben bzw. Leistungen gehört,
Brandschutzkonzepte zu entwickeln und sie planerisch umzusetzen.
Definition Brandschutzkonzept: Das Brandschutzkonzept ist eine zielorientierte Gesamtbewertung des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Die gesetzlichen Hintergründe hierfür bilden die bauaufsichtlich definierten Schutzziele.
Zu unseren Aufgaben zählen:
- Erstellen von Brandschutzkonzepten nach § 52 Satz 3 Nr. 19 ThürBO
- Erstellen von Brandschutznachweisen nach § 63 d ThürBO (Fassung 2004)
- Liegenschafts- und Gebäudeanalyse
- Brandrisikoermittlung (Brandbelastungen/Brandlasten etc.)
- Ermittlung der Flächen für die Feuerwehr
- Widerstandseinschätzung von Bauteilen
- Festlegung der Flucht- und Rettungswege
- Festlegung der Maßnahmen für Rauch- und Wärmeabzug
- Erstellung von Flucht- und Rettungswegepläne sowie Feuerwehrplänen
- Zusammenstellung von Abweichungen und dazugehörigen Kompensationsmaßnahmen
Brandschutzkonzepte sollten immer mit dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz und der zuständigen Bereichsfeuerwehr abgestimmt werden.
Herr Karsten Tölle ist als Nachweisberechtigter für vorbeugenden Brandschutz in der gemeinsamen Liste der Nachweisberechtigten der Ingenieur- und der Architektenkammer des Landes Thüringen unter der Listennummer: 0240-B-I-06 eingetragen.
Dipl.-Ing. Karsten Tölle (karsten.toelle@toelle.info)